Die Gesundheitsversorgung wird zunehmend komplexer: die steigende Anzahl an Leistungsempfangenden und zu pflegenden Menschen mit komplexer werdenden Versorgungsbedarfen, erweiterte Aufgaben- und Tätigkeitsfelder, Digitalisierung und technologischer Fortschritt, Globalisierung und demographischer Wandel. Dies alles verbunden mit kontinuierlich steigenden Ansprüchen an die Gesundheitsversorgung bei zeitgleich zunehmendem Fachkräftemangel sind Herausforderungen, denen aktuell und angemessen begegnet werden muss. Dafür bedarf es der Bereitstellung unterschiedlicher Kompetenzprofile in der Gesundheitsversorgung.
Die Akademisierung der Gesundheitsfachberufe, die durch die Reformen der Berufsgesetze vorangetrieben und unterstützt wird, soll dazu einen maßgeblichen Beitrag leisten. Denn internationale Vergleiche zeigen, dass der Einsatz von akademisch ausgebildetem Fachpersonal dazu beiträgt, die Versorgungsqualität und die Patient:innensicherheit zu erhöhen, Komplikations- und Mortalitätsraten zu senken und die Wiederaufnahmerate (sogen. Drehtüreffekte) zu reduzieren.
Der langjährig etablierte Verein „Akademie der Gesundheit Berlin/Brandenburg e.V.“ (AdG) gründet die Hochschule für Gesundheitsfachberufe Eberswalde (HGE), um in einem ersten Schritt die primärqualifizierenden dualen Bachelorstudiengänge Pflege und Hebammenkunde anzubieten, und schließt damit eine Lücke in der Ausbildungslandschaft im Land Brandenburg. Die AdG treibt damit die gesamtgesellschaftlich höchst relevanten Akademisierungsbestrebungen in den Gesundheitsfachberufen voran.
Bei der Konzeption des Studiengangs B.Sc. Pflege finden aktuelle Forschungsthemen und -gegenstände Eingang in die inhaltliche Gestaltung und Ausrichtung. Der anwendungsbezogene, praxisnahe Studiengang integriert über den gesamten Verlauf des Studiums Lehr- und Lerninhalte zu den Themen Digitalisierung und technische Innovationen. Er bereitet Studierende auf den individuellen und bedarfsgerechten Einsatz innovativer Technologien in den unterschiedlichen Versorgungssettings vor. Unter Berücksichtigung der sich ändernden Versorgungsstrukturen (zunehmende ambulante Versorgung) bereitet er durch das Schwerpunktmodul „Community Health Nursing“ auf die pflegerische Versorgung im Kontext kommunaler Gesundheitsversorgung vor.
International ist der Einsatz hochschulisch qualifizierter Pflegefachpersonen etabliert und steht in Zusammenhang mit verbesserten Versorgungsergebnissen. Um Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen bedarfsgerecht und qualitativ hochwertig versorgen zu können, sollten Pflegende mit unterschiedlichen Qualifikationen – von der Assistenzausbildung bis zum Masterabschluss – in der direkten Gesundheitsversorgung eingesetzt werden. Bereits 2012 fordert der Wissenschaftsrat [https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2411-12.html] eine Akademisierungsquote von 10–20% für die patient:innennahe Pflege. Ein Blick in die Versorgungslandschaft zeigt eine derzeitige Qualifikationsquote von insgesamt 3,16% bzw. 2,11% in der direkten Versorgung pflegebedürftiger Menschen.
Bisher konnten die gesetzlichen Rahmenbedingungen jedoch in Bezug auf Studienvergütung und Schulgeldfreiheit nicht auf das Pflegestudium angewendet werden. Somit sind wichtige Potentiale für die Fachkräftegewinnung ungenutzt geblieben. Mit dem aktuellen Gesetzesvorhaben zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung (Pflegestudiumstärkungsgesetz) wird die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung durch den Ausbildungsfond geregelt und die primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung gestärkt. Die insbesondere von Studierenden geäußerten Mängel bei der Gestaltung und Etablierung primärqualifizierender grundständiger Pflegestudiengänge werden aufgriffen, ein attraktiver Qualifizierungsweg für den Pflegeberuf auch für Studieninteressierte ermöglicht und so die Akademisierung beruflich Pflegender unterstützt. Die bereits für Anfang 2024 zu erwartende Gesetzesänderung wird einen Beitrag zum notwendigen, geforderten Qualifikationsmix in der Pflege leisten, die Akademisierung der Pflege stärken und zu einer Vereinheitlichung der primärqualifizierenden Pflegestudiengänge führen.
Mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes im Jahr 2020 wurde bereits ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung das primärqualifizierende Pflegestudium eingeführt. Damit wurde ein erster Schritt getan, die hochschulische Pflegeausbildung in Deutschland regelhaft zu verankern sowie europäischen und internationalen Gegebenheiten zu folgen.
Den Pflegefachpersonen werden erstmals vorbehaltene Tätigkeiten gesetzlich zugeschrieben:
Neben der Zusammenführung der Pflegeberufe trugt die Pflegeberufereform zur Vereinheitlichung der primärqualifizierenden Studiengänge und zur Stärkung des Anteils hochschulisch ausgebildeter Pflegefachpersonen bei. Dabei wurden für die akademische Pflegeausbildung erweiterte und zusätzliche Ausbildungsziele benannt.
Quellen
ZEFQ 163, 2021: [https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1865921721000659]
Referentenentwurf (Pflegestudiumsstärkungsgesetz - PfStudStG) des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Familie Senioren, Frauen und Jugend (2023).
Bei der Konzeption des Studiengangs B.Sc. Hebamme finden aktuelle Forschungsthemen und -gegenstände Eingang in die inhaltliche Gestaltung und Ausrichtung. Der anwendungsbezogene, praxisnahe Studiengang berücksichtigt aktuelle spezifische Bedarfe, indem der Fokus auf „Karriere- und Entwicklungsplanung“, insbesondere auf Personal-, Führungs- und Qualitätsmanagement sowie gesundheitsökonomische Grundlagen, gerichtet wird. Durch die Schwerpunktsetzung „Nachhaltigkeit“ werden zudem die Handlungsprinzipien der Nachhaltigkeit im Bereich von Ökonomie, Ökologie und Soziales vermittelt, welche zukünftig stärker in das Gesundheitssystem transferiert werden müssen. Auch im Nachhaltigkeitsbericht 2021 wird vom Bundesministerium für Gesundheit betont, dass die Klima- und Umweltaspekte in den verschiedenen Bereichen des Gesundheitssystems adäquat abgebildet werden müssen, um die Ressourceneffizienz stärker zu steigern.
Auf Grundlage der Berufsreform wird die Hebammenausbildung in ein Hochschulstudium überführt. Daher werden Hebammen ab 2023 ausschließlich akademisch ausgebildet. Deutschland folgt damit als letzter EU-Mitgliedsstaat den Empfehlungen der WHO, die Hebammenausbildung auf Hochschulniveau zu gestalten. Die Hebammenschule des Trägervereins AdG wird den im Herbst 2022 letztmalig gestarteten altrechtlichen Ausbildungsgang „Hebammen und Entbindungspfleger“ bis zum erfolgreichen Abschluss durchführen und überführt mit Gründung der HGE den auslaufenden Ausbildungsgang sukzessive in die Akademisierung.