Gremien

Unsere Gremien

Die Grundordnung der HGE sowie weitere Ordnungen regeln die Leitungs- und Entscheidungsstrukturen der Hochschule. Das Organigramm der HGE sieht als Organe neben dem Präsidium den Akademischen Senat als zentrales und entscheidendes Gremium vor sowie ein Kuratorium, welches beratende Funktion hat.
Die Hochschulorgane stellen im Rahmen einer präsidialen Hochschulstruktur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Ordnungen sicher und prägen den akademischen Diskurs der HGE.

Weitere Informationen

Wichtigstes und zentrales Gremium der Hochschule ist der Akademische Senat. Er entscheidet über die akademischen Angelegenheiten der Hochschule. Der Akademische Senat tagt regulär quartalsweise und setzt sich zusammen aus den Präsidiumsmitgliedern sowie gewählten Vertreter:innen aller Statusgruppen. Diese werden alle zwei Jahre neu gewählt. Vertreten sind die Professor:innen (mehrheitlich), die Akademischen Mitarbeiter:innen, die Verwaltungsmitarbeiter:innen und die Studierenden.

Die Aufgaben des Akademischen Senats sind in der Grundordnung geregelt. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bildet der Akademische Senat Ausschüsse und Kommissionen, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben beraten und operativ unterstützen. In Kommissionen und Ausschüssen sollten alle Statusgruppen vertreten sein.

Die Sitzungen des Senats finden im Wesentlichen hochschulöffentlich statt, ausgenommen davon sind Personal- und Finanzangelegenheiten.

Wichtigstes und zentrales Gremium der Hochschule ist der Akademische Senat. Er entscheidet über die akademischen Angelegenheiten der Hochschule. Der Akademische Senat tagt regulär quartalsweise und setzt sich zusammen aus den Präsidiumsmitgliedern sowie gewählten Vertreter:innen aller Statusgruppen. Diese werden alle zwei Jahre neu gewählt. Vertreten sind die Professor:innen (mehrheitlich), die Akademischen Mitarbeiter:innen, die Verwaltungsmitarbeiter:innen und die Studierenden.

Die Aufgaben des Akademischen Senats sind in der Grundordnung geregelt. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bildet der Akademische Senat Ausschüsse und Kommissionen, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben beraten und operativ unterstützen. In Kommissionen und Ausschüssen sollten alle Statusgruppen vertreten sein.

Die Sitzungen des Senats finden im Wesentlichen hochschulöffentlich statt, ausgenommen davon sind Personal- und Finanzangelegenheiten.

Das Kuratorium unterstützt die Hochschulleitung beratend bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und bei der Zusammenarbeit mit der Trägergesellschaft. Im Kuratorium werden die Hochschulleitung, der Trägerverein sowie Vertreter aus Politik, Kultur und Wirtschaft (insbesondere aus der beruflichen Praxis), die nicht Hochschulangehörige sind, vertreten sein.

Fachbeiräte begleiten den Fachbereich beratend im Rahmen der curricularen Arbeit. Zudem unterstützt er die Hochschule bei der Gestaltung von Konsensuskonferenzen, Workshops und Symposien. Im Fachbeirat werden die erweiterte Hochschulleitung, der Trägerverein sowie Vertreter aus Berufsverbänden und der beruflichen Praxis, die nicht Hochschulangehörige sind, vertreten sein.

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