Am 2. Juni 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) verkündet worden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung oder Offenlegung von Missständen benachteiligt wurden.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dazu, diese Benachteiligungen auszuschließen und Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern Rechtssicherheit zu geben. Somit können Whistleblower vor dienst- und arbeitsrechtlichen Repressalien wie zum Beispiel einer ungerechtfertigten Versetzung, Kündigung oder Versagung einer Beförderung geschützt werden.
Es ist sichergestellt, dass die Meldestelle
Die Akademie der Gesundheit hat zum 11.04.2024 eine interne Meldestelle eingerichtet, die postalisch, telefonisch und per E-Mail erreicht werden kann. Vom Vorstand wurden mit der Verwaltung der Meldestelle beauftragt:
Alle eingehenden Hinweise werden absolut vertraulich behandelt und sorgfältig geprüft.
Meldung können personifiziert oder anonym folgendermaßen abgegeben werden: