Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juni 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) verkündet worden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung oder Offenlegung von Missständen benachteiligt wurden.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dazu, diese Benachteiligungen auszuschließen und Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern Rechtssicherheit zu geben. Somit können Whistleblower vor dienst- und arbeitsrechtlichen Repressalien wie zum Beispiel einer ungerechtfertigten Versetzung, Kündigung oder Versagung einer Beförderung geschützt werden.

Es ist sichergestellt, dass die Meldestelle

  • die Vertraulichkeit des Hinweisgebers wahrt und
  • nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen zuständigen Personen Zugriff auf die eingehenden Meldungen haben.

 

Die Akademie der Gesundheit hat zum 11.04.2024 eine interne Meldestelle eingerichtet, die postalisch, telefonisch und per E-Mail erreicht werden kann. Vom Vorstand wurden mit der Verwaltung der Meldestelle beauftragt:

  • Herr Robert Hindenburg
  • Frau Katja Heide.

 

Alle eingehenden Hinweise werden absolut vertraulich behandelt und sorgfältig geprüft.

Meldung können personifiziert oder anonym folgendermaßen abgegeben werden:

  • Persönlich nach Terminvereinbarung bei Herrn Hindenburg oder Frau Heide
  • Telefonisch Montags: 12:00 bis 15:00 Uhr über: 030 94030617
  • Schriftlich über den Postweg (interne Meldestelle HinSchG, Campus Berlin Buch)
  • Per Mail über: MeldestelleHinSchG@gesundheit-akademie.de
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